Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Geeignetheit der Schwacke-Liste für die Feststellung angemessener Mietwagenkosten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorteile und Nachteile der Schwacke-Liste bzw. der Fraunhofer-Liste als taugliche Schätzgrundlage und Hilfsmittel für die Ausübung des tatrichterlichen Schätzermessens; Ersatz von Mietwagenkosten aus einem Mietvertrag durch den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus ...
- captain-huk.de
LG Mönchengladbach hebt Urteil des AG Mönchengladbach teilweise auf und verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorteile und Nachteile der Schwacke-Liste bzw. der Fraunhofer-Liste als taugliche Schätzgrundlage und Hilfsmittel für die Ausübung des tatrichterlichen Schätzermessens; Ersatz von Mietwagenkosten aus einem Mietvertrag durch den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 12.03.2010 - 23 C 544/09
- LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Bei der Abrechnung der Mietwagenkosten sind die sich bei mehrtägiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach der Schwacke-Liste nach Wochen-, 3-Tages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen anstelle einer Multiplikation des Tagessatzes mit der Anzahl der Miettage (OLG Köln NZV 2007, 199). - BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Das arithmetische Mittel ist jedoch kein Preis im Sinne der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 und Urteil vom 19.04.2003 - VI ZR 398/02), sondern nur eine statistische Rechengröße. - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Das arithmetische Mittel ist jedoch kein Preis im Sinne der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 und Urteil vom 19.04.2003 - VI ZR 398/02), sondern nur eine statistische Rechengröße.
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. NJW 2008, 1519) ist es grundsätzlich zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel (jetzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (im Folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen. - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Gegen die Vergleichbarkeit dieser Internetpreise spricht bereits, dass es sich dabei um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne Weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (BGH Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09 und Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. NJW 2009, 58) kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf. - BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Gegen die Vergleichbarkeit dieser Internetpreise spricht bereits, dass es sich dabei um einen Sondermarkt handelt, der nicht ohne Weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (BGH Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 7/09 und Urteil vom 07.12.2004 - VI ZR 119/04). - LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09
Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Eine "Kombination" von Schwacke und Fraunhofer (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 09.10.2009 - 21 S 27/09 - Juris), wie sie auch das Amtsgericht vorgenommen hat, hält die Kammer deshalb nicht für sachgerecht, weil gegen die Anwendung der Schwacke-Liste keine durchgreifenden Bedenken bestehen und außerdem die Preise beider Listen - wie aufgezeigt - aus methodischen Gründen nicht vergleichbar sind. - LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08
Umfang der Haftung des Versicherers im Fall eines Kraftfahrzeugschadens; …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Die Kammer hat in der Vergangenheit mehrfach festgestellt (vgl. Urteil vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 - Juris), dass die Schwacke-Liste grundsätzlich eine geeignete Schätzungsgrundlage darstellt. - LG Mönchengladbach, 13.01.2009 - 5 S 81/08
Aktivlegitimation einer Autovermietung (aus abgetretenem Recht) hinsichtlich des …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2010 - 5 S 35/10
Die Klägerin ist zur Geltendmachung der streitgegenständlichen Mietwagenkosten aktivlegitimiert, da die Geschädigten ihre Ansprüche gegen die Beklagte wirksam an die Klägerin abgetreten haben, § 398 BGB (vgl. hierzu Kammer, Urteil vom 13.01.2009 - 5 S 81/08 - Juris).
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.08.2011 - 10 C 145/11 Die Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels für die Ermittlung des Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO ist von der überwiegenden Rechtsprechung bislang nicht beanstandet worden (vgl. BGH MDR 2010, 622; BGH NJW-RR 2010, 679, 680; BGH VersR 2008, 699; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 21.03.2010 (5 S 101/09); LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009 (5 S 110/08); LG Mönchengladbach, Urteil vom 13.01.2009(5 S 81/08); LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2008 (5 S 64/08); LG Mönchengladbach Urteil vom 06.08.2010 (5 S 14/10); LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.09.2010 (5 S 35/10).
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 5 S 35.10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anordnung der Tötung / Einschläferung eines Hundes
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 4 Abs 1 Nr 2 HuHG BE, § 10 Abs 1 S 1 HuHG BE
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Tötungsanordnung; Alaskan Malamute; gefährlicher Hund; Bissvorfall; amtstierärztliche Gefährdungsprognose; gegen Menschen gerichtetes Beuteverhalten - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2000 - 4 M 74/00
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 5 S 35.10
Soweit die Beschwerde weiter rügt, das Verwaltungsgericht habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil es sich ohne vorherigen Hinweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 30. Oktober 2000 - 4 M 74/00 -, juris, gestützt habe, wonach es bei "bissigen" Hunden ausschließlich Sache des Hundehalters sei, substanziiert und qualifiziert die Feststellungen des behördlichen Veterinärmediziners zu widerlegen, dringt sie damit nicht durch.
- VG Berlin, 20.11.2023 - 37 L 547.23 Ist ein Hund in einer untypisch aggressiven Weise als bissiger Hund verhaltensauffällig geworden und wird wie hier eine fehlende Beißhemmung von einem behördlichen Veterinärmediziner festgestellt, so ist es ausschließlich Sache des Hundehalters, substantiiert und qualifiziert diese Feststellung zu widerlegen (OVG Schleswig…, Beschluss vom 30. Oktober 2000 - 4 M 74/00 -, juris Rn. 3; VG Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2016 - VG 23 L 228.16 -, Beschluss vom 20. August 2014 - VG 23 L 433.14 -, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - VG 23 L 299.10 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2010 - OVG 5 S 35.10 -, juris Rn. 5 ff., Beschluss vom 8. Juli 2016 - OVG 5 S 27.16/OVG 5 M 21.18 -).